Angler bangen um den Bestand der Fische Paddler und Angler streiten um die Wiesent

Elke Richter,
 Foto: red

FORCHHEIM. Geruhsam schlängelt sich die Wiesent durch saftig grüne Wiesen, nur an wenigen Stellen sprudelt das oberfränkische Flüsschen lebhafter dahin. Weniger beschaulich ist ein Streit zwischen Anglern und Paddlern, der um die Nutzung des fischreichen Gewässers entbrannt ist.

 
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Während bestimmte Abschnitte gerade im Sommer zahlreiche Kanuten anziehen, fühlen sich die Angler von den Booten gestört und sorgen sich um den Bestand der Fische. Die Situation ist verfahren, der Konflikt schwelt schon seit gut fünf Jahren.   

Zum Hintergrund: Im Prinzip darf jedermann auf der Wiesent mit kleinen Booten und in kleinen Gruppen paddeln. Zwar gibt es Einschränkungen, wonach der Fluss etwa im Winterhalbjahr und zu bestimmten Uhrzeiten gesperrt ist. Doch unter Berücksichtigung dieser Sperrungen und bestimmten Regeln können Wassersportler ihrem Hobby frei nachgehen.   

Der Streit dreht sich nun um eine Erlaubnis, die das Landratsamt Forchheim drei örtlichen Kanuverleihern für die Vermietung einer begrenzten Anzahl Boote gegeben hatte. Dagegen klagten drei der rund zwei Dutzend Fischereiberechtigten an der Strecke und fuhren im vergangenen September vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth einen Teilsieg ein. Bei der Erteilung der Genehmigung sei die Auswirkung der Schifffahrt auf den Fischfang und den Fischbestand nicht ausreichend untersucht worden, hieß es im Urteil.   

Seitdem hängt die Situation in der Schwebe. Solange eine Neuordnung noch aussteht, lässt das Landratsamt die Vermieter gewähren - ein Skandal, findet der Anwalt der Fischereiberechtigten, Oliver Freiburg. Reinhold Göller vom Landratsamt weist hingegen darauf hin, dass die Behörde zwei Jahre Zeit für eine Neuregelung habe. Die will sie nutzen, um etwa bei Bootszählungen die tatsächliche Belastung für die Wiesent herauszufinden.   

Verzwickte Situation

Derzeit versuchen die Parteien, doch noch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Doch die Situation ist verzwickt. Zumal es - nicht nur, aber auch - um Geld geht. Geld, das in der strukturschwachen Region dringend benötigt wird. Sie lebt zu einem guten Teil vom Tourismus, vor allem Aktivurlauber zieht es in die Fränkische Schweiz. Rund 8 Millionen Tages- und 500 000 Übernachtungsgäste zählt die Tourismuszentrale Jahr für Jahr. 240 Millionen Euro geben die Gäste für Eintrittskarten, Übernachtungen und Restaurantbesuche aus - oder für Angelerlaubnisse und Mietkajaks.   

Beim Austarieren der Interessen kommt erschwerend hinzu, dass Angler nicht gleich Angler und Paddler nicht gleich Paddler ist. So gibt es Angler, die sofort die Bootsnummer notieren, wenn ein Paddler verbotswidrig zum Wasserschöpfen am Ufer anlandet oder um 17.00 Uhr noch auf dem Fluss ist, weil er die letzten Meter zum Endpunkt nicht mehr rechtzeitig geschafft hat. Doch es gibt auch viele Angler, die beim gemeinsamen Bier in der Kneipe betonen, dass längst nicht jeder Kanute störe.    Denn diejenigen, die Paddeln als Hobby haben und oftmals alleine oder zu zweit unterwegs sind, haben gegenseitige Rücksichtnahme auf dem Fluss ohnehin meist verinnerlicht.

Kontrolle ist schwierig

Problematischer sind unerfahrene Gruppen, die auch schon mal die Böschung rammen oder unter lautem Gekreische eine Wasserschlacht veranstalten - und dadurch die Fische in die Flucht schlagen. Das sehen auch die Kajakverleiher so und weisen ihre Kunden deshalb auf die Regeln hin. Doch sie können nicht jeden Gast den ganzen Tag lang kontrollieren.   

Die drei Betriebe mit insgesamt etwa 30 (Saison-)Beschäftigten plagt noch ein weiteres Problem: "Es gibt inzwischen immer mehr, die von woanders herkommen, die die Ein- und Ausstiegsstellen nicht kennen und nicht wissen, was erlaubt ist oder was nicht", berichtet René Busch vom Kajak-Mietservice in Doos über die zunehmende Zahl ortsfremder Bootsverleiher. Ob Laichgebiet oder brütende Wasservögel - zum Einsetzen der Boote wird einfach der nächstbeste Parkplatz verwendet.   

"Die Problematik wird zunehmen", ist sich auch Göller vom Landratsamt bewusst. Es sei daher zu kurz gedacht, wenn man das Problem auf die Schifffahrtsgenehmigungen für die drei örtlichen Verleiher reduziere. Denn für die Ortsfremden gelten ohnehin nur die Regeln für die Allgemeinheit.

Foto: dpa

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