In Reutlingen (Baden-Württemberg) werden für eine achtstündige Betreuung bei einem Bruttoeinkommen der Eltern von 50.000 Euro monatlich 387 Euro fällig für ein einjähriges Kind. In Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) zahlen Eltern mit mehr als 175.000 Euro Jahreseinkommen für eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden eines Kindes unter zwei Jahren 1009 Euro im Monat - in Bergisch-Gladbach (NRW) sind es bei einem Einkommen von mehr als 200.000 Euro sogar 1220 Euro.
Staatliche Kindertagesbetreuungen gebührenfrei
Hingegen ist der Besuch staatlicher oder staatlich geförderter Kindertagesbetreuungen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und ab dem Jahr 2027 auch im Saarland generell gebührenfrei. "Lediglich Zusatzleistungen, wie die Verpflegung, werden den Familien hier in Rechnung gestellt", heißt es in der Untersuchung.
In anderen Bundesländern gibt es zum Teil eine Gebührenfreiheit für Kinder eines bestimmten Alters. So ist etwa die Betreuung in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei. Zudem gibt es zum Teil landesrechtliche Regelungen bei mehreren betreuten Kindern. Hinzu komme, dass kommunale Gebührenordnungen nicht in allen Bundesländern auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft gälten - die aber einen großen Anteil an der Betreuung hätten.
Angebot für Kinder unter drei Jahren reicht nicht aus
In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung - in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege.
"Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken", heißt es in der Untersuchung.