Auch in einer Tiefzinsphase ist das nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden hat. Das höchste deutsche Finanzgericht sieht in den sechs Prozent Zinsen weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Verhältnismäßigkeit.