FDP fordert: Freistaat soll für Erstaufnahmeeinrichtung zahlen

Als Vorbereitung für den Bau der Erstaufnahmeeinrichtung in der Herzogmühle wurden dort Anfang März Baume gefällt. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Mindestens 30 Millionen Euro soll der Bau der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Herzogmühle in Bayreuth voraussichtlich kosten. Die FDP-Fraktion im Bayreuther Stadtrat wehrt sich gegen die Pläne, dass die Stadt diese Kosten trägt. Stattdessen fordert sie, der Freistaat Bayern solle für die Finanzierung aufkommen. Doch sie geht von falschen Voraussetzungen aus.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Hacker stellt an Bayreuths Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe folgenden Antrag: Die Stadt solle erneute in Verhandlungen mit den Freistaat Bayern treten, mit dem Ziel, dass der Freistaat die Erstaufnahmeeinrichtung in Bayreuth in eigener Hoheit baut und finanziert. Um den Standort Herzogmühle zu ermöglichen, heißt es weiter, solle die Stadt dem Freistaat das vorgesehene Grundstück im Rahmen eines Pacht- oder Erbpachtvertrages zur Verfügung stellen.

Zur Begründung führt die FDP an, dass eine Finanzierung des Projektes durch die Stadt deren Schuldenlast "mit einem Schlag um 25 Prozent" erhöhen würde. Vor dem Hintergrund, dass "Annahmen, die der Entscheidung über die Finanzierung zugrunde lagen, sich als nicht richtig erwiesen", sieht die FDP-Fraktion "keinen Grund, warum die Stadt den Freistaat bei der Erfüllung seiner Pflichtaufgaben entlasten sollte".

Bei diesen Annahmen denkt Hacker beispielsweise an eine Aussage von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) aus dem Dezember, die sich im Nachhinein als haltlos herausgestellt hat. Müller hatte der Stadt zugesichert, dass die Aslybewerber, für die Zeit, in der sie in Bayreuth leben, als Bayreuther Bürger gezählt würden, was der Stadt, etwa über Schlüsselzuweisungen, Geld in die Kasse gespühlt hätte.

Was Hacker offenbar nicht weiß: Die Flüchtlinge, die in der Erstaufnahmeeinrichtung unterkommen, werden zwar nicht im Rathaus als Bayreuther Bürger angemeldet. Allerdings gibt es eine Einigung zwischen der Stadt und dem Bayerischen Innenministerium, nach der die Erstaufnahmeeinrichtung einmal im Jahr die Belegung an das Statistische Landesamt meldet. Diese Zahl wird bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Bayreuth berücksichtigt. Wenn die Erstaufnahmeeinrichtung im Jahr 2016 in Betrieb geht, wirkt sich die Bewohnerzahl erstmals für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2018 positiv für die Stadt aus. red/fs

Autor

Bilder