Fall Peggy Verdächtiger bleibt auf freiem Fuß

red
Foto: David Ebener/dpa-Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/LICHTENBERG. Das Amtsgericht Bayreuth hat im Fall Peggy eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Der zuständige Richter sah im Gegensatz zur Anklagebehörde keinen Grund, einen 41 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Wunsiedel wieder in Haft zu nehmen, der an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts freigekommen war. 

 
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Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag vom Montag damit begründet, dass aus ihrer Sicht "weiter dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten" besteht.

Im September hatte der 41-Jährige bei einer Vernehmung erklärt, dass ihm ein anderer Mann am 7. Mai 2001 den leblosen Körper von Peggy an einem Bushäuschen in Lichtenberg übergeben habe. Nach erfolglosen Beatmungsversuchen habe er die Leichnam in ein etwa 15 Kilometer entferntes Waldstück verbracht.

Dieses Teilgeständnis zog er später zurück. Sein Anwalt Jörg Meringer aus Hof sprach von einem "Bauernopfer". Er legte kurz vor Weihnachten Haftbeschwerde ein. Das Amtsgericht verneinte einen dringenden Tatverdacht und rügte zudem die Ermittler, weil dem Verdächtigen bei seiner Vernehmung kein Anwalt an die Seite gestellt worden war.

"Wir sehen uns durch die Entscheidung bestätigt", erklärte Verteidiger Meringer jetzt auf Anfrage.

Aufatmen kann sein Mandat noch nicht. Die Akten werden nun dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt, auch eine "sofortige weitere Beschwerde" beim Oberlandesgericht ist denkbar.

Meringer sagte, er werde sich deshalb in den nächsten Tagen ausführlich mit der Begründung der Staatsanwaltschaft befassen.

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