Fall Peggy Anzeigenflut gegen Soko-Chef und Staatsanwalt

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Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf dem Friedhof in Nordhalben. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/LICHTENBERG. Mit einer einer ganzen Flut von Strafanzeigen überzieht Gudrun Rödel, Betreuerin von Ulvi K., die Staatsanwaltschaft Bayreuth und die Beamten der Soko Peggy.

 
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Wie ihre Rechtsanwältin Hanna Henning mitteilt, hat sie im Auftrag Rödels neue Strafanträge gegen einen Bayreuther Staatsanwalt und den Leiter der Soko gestellt. Außerdem erhebt sie Dienstaufsichtsbeschwerde und verlangt die Ablösung der beiden Beamten.

Hintergrund ist die Verwendung der Aufzeichnung eines Gesprächs aus dem Jahr 2002 zwischen Ulvi K. und seinem damals kurzzeitig inhaftierten Vater. In diesem Gespräch beteuert Ulvi K., dass sein Bekannter Manuel S. mit dem Verschwinden von Peggy zu tun habe.

In den vergangenen Wochen haben Ermittler in Lichtenberg mögliche Zeugen mit der Aufzeichnung konfrontiert. Nach Ansicht Rödels und ihrer Anwältin war dies rechtswidrig. Da Ulvi K. inzwischen freigesprochen wurde, müssten alle Beweise gegen ihn vernichtet werden. Die fragliche Aufnahme sei überdies nie in öffentlicher Verhandlung gegen  Ulvi K. eingeführt worden. Strafanzeige wird auch gegen alle einzelnen Ermittler gestellt, die das Band vorspielten.

Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ hat der Bayreuther Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel bestätigt, dass die Aufzeichnung bei den aktuellen Ermittlungen verwendet  worden sei. Die sei aber vollkommen legal und durch richterliche Genehmigungen abgedeckt.

Schon in der vergangenen Woche waren bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg Anzeigen gegen Staatsanwaltschaft und Kripo eingegangen. Sie gründen sich darauf, dass die Ermittler angeblich die Tonaufnahme des Gesprächs zwischen Ulvi K. und dessen vater an Journalisten weitergereicht hätten. Diese Beschuldigung hat Potzel umgehend zurückgewiesen.

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