Ganz so strikt, wie die Regel in den Kindertageseinrichtungen der evangelischen Kirche in Creußen ist, müsste sie nicht sein: "Bei Kindergeburtstagsfeiern besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht für selbstgebackene Kuchen", teilt Martina Heinisch vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Kurier-Nachfrage mit.