Einstimmig keine begründbaren Einwände hatte der Grafengehaiger Gemeinderat gegen den Bauantrag auf Errichtung einer Windenergieanlage auf einem Waldstück im Dreieck der Ortsteile Weidmes, Kleinrehmühle und Guttenberger Hammer südlich von Grafengehaig. Der Abstand zum nächsten Wohnhaus beträgt durchschnittlich 300 Meter. Das Windrad soll 49,98 Meter hoch werden, womit laut VG-Geschäftsführer Michael Laaber die bayerische Abstandsregel von zehnfacher Höhe nicht greift, die gelte erst für Räder ab 50 Meter. Zudem, so Laaber, seien die Kommunen derzeit ohnehin aufgefordert, dem regionalen Planungsverband Vorschläge für mögliche Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet zu unterbreiten.