Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes BDEW, bezeichnete den Aufbau des Kernnetzes als zentralen Baustein, um die Energiewende zu meistern. Mit der Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der Kernnetzleitungen sei zudem sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden könne. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, sprach von einem wichtigen Signal für die Energiewende und die Wasserstoffwirtschaft.
Finanzierung des Netzes
Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro. Grundsätzlich soll das Wasserstoff-Kernnetz vollständig über Netzentgelte finanziert werden.
In der ersten Phase des Hochlaufs überstiegen die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse, während in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen würden, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Deshalb sollen Minder- und Mehrerlöse auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht werden. Dieses solle bis 2055 wieder ausgeglichen sein. Vorgesehen sind auch staatliche Absicherungen.
FDP-Politiker Kruse sagte, Haftungsrisiken des Staates könnten nur im absoluten Notfall zum Tragen kommen. Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes stehen laut Wirtschaftsministerium noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.
Liebing begrüßte das sogenannte Amortisationskonto. Damit würden Verbraucher vor hohen Netzentgelten geschützt, indem die Kosten über viele Jahre gestreckt würden. Für einen Teil der Investitionen übernehme der Staat eine Garantie. Allerdings seien die beim Ausgleich des Kontos durch den Bund fälligen 24 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen hoch und könnten Investitionen verhindern.