Einbruch beim Netto Verdächtiger streitet alles ab

Stephan Herbert Fuchs
War im August 2019 Ziel zweier Einbrecher, die 12000 erbeuteten. Der Netto-Markt in Untersteinach. Foto: /Burger

Vor zwei Jahren haben zwei Einbrecher im Landkreis Kulmbach 12.000 Euro erbeutet. Einer der beiden mutmaßlichen Täter steht jetzt vor Gericht. Von ihm fand die Polizei DNA-Spuren am Tatort. Ob das reicht, um ihn zu verurteilen, ist fraglich.

 
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Kulmbach/Untersteinach - Weit über 12 .000 Euro hatten der oder die Täter beim Einstieg in den Untersteinacher Netto-Markt Ende August, Anfang September 2019 erbeutet. Sie waren über ein Fenster eingestiegen, hatten zuvor das Fenstergitter ausgehebelt, die Alarmanlage ausgeschaltet und den Metalltresor mit einem Flex-Werkzeug aufgebrochen. Die Polizei hatte daraufhin einen heute 61-jährigen Mann aus Thüringen aufgrund von DNA-Spuren als Täter ermittelt. Er muss sich in Kulmbach vor Gericht verantworten.

Der IT-Techniker bestritt zum Prozessauftakt sämtliche Vorwürfe. Die gefundenen Spuren könnten entweder eine Alt-DNA sein oder durch eine Sekundärübertragung entstanden sein, sagte er.

Dazu muss man wissen, dass der Angeklagte eine überaus kriminelle Vergangenheit besitzt, mit der er offen umgeht. Bis 2010 war er zusammen mit einem anderen in zahlreiche Märkte in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und ganz vereinzelt auch in Nordbayern (Neustadt bei Coburg) eingestiegen und hatte die Tageseinnahmen aus den Tresoren entwendet. Sogar im Fernsehen wurde darüber schon der MDR-Sendung „Kripo live“ berichtet.

Er wurde verurteilt, saß bereits im Gefängnis und hatte 2016 noch einmal versucht, den Tresor eines Verbrauchermarktes in Suhl zu knacken, was allerdings daneben ging. Seitdem sei es zu keinem Bruch mehr gekommen, versicherte er. Er sei schon körperlich gar nicht mehr in der Lage dazu, leide an einem Schaden der Bandscheiben und der Wirbelsäule und habe Arthrose.

Für die Tatsache, dass zumindest minimale Spuren in Untersteinach dem Angeklagten zugeordnet werden konnten, gibt es mehrere Erklärungen. So gab der Mann offen zu, dass er während seiner kriminellen Vergangenheit immer wieder die verschiedensten Märkte „aufgeklärt“ hatte. Mit „Aufklären“ meinte er allerdings wohl eher auskundschaften.

„Ich gehe davon aus, dass der Netto-Täter von Untersteinach meine DNA irgendwo aufgenommen und weitergetragen hat“, sagte er. Auch im Zuge der polizeilichen Ermittlungen könne eine Spurenübertragung denkbar sein, zumal schon 20 Nanogramm Zellmaterial ausreichen, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Für den Kommissar von der Spurenermittlung in Bayreuth war die Sache allerdings nicht so kompliziert. „Wenn ich mich nicht in einem Gebäude befunden habe, dürfte man normalerweise auch keine DNA von mir dort finden“, sagte er.

Für ausgeschlossen hielt er es, dass die Polizei DNA von irgendjemand mitbringt. Jede Kripo besitze eigene Spurensicherungskoffer, für jeden Tatort würden eigene Handschuhe verwendet.

Die beiden Sachverständigen, die zum Prozess geladen waren, wollten dagegen eine Sekundärübertragung grundsätzlich nicht ausschließen. Grundsätzlich könne sich DNA über Jahre hinweg an einem Ort halten, sagte eine Biologin vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Erlangen. Freilich werde eine solche Spur durch Umwelteinflüsse oder Reinigungsmaßnahmen beeinträchtigt, doch überdauern könne sie schon einige Jahre, sogar im Außenbereich. Die Sachverständige sagte aber auch, dass Spuren aus Untersteinach dem Angeklagten zuzuordnen seien.

Zum gleichen Ergebnis kam eine weitere Sachverständige für forensische Spuren, die eigens von einem Institut in Köln angereist war. Sie sagte aus, dass es zwei Spuren gebe, die eindeutig vom Angeklagten stammen müssen. Bei allen anderen Spuren sei eine gesicherte Zuordnung nicht möglich. DNA-Spuren könnten zwar Jahre überdauern, allerdings sei dann auch meisten kein vollständiges Profil mehr erhalten. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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