Das ist keine freie Meinungsäußerung mehr.“ Worauf der Angeklagte sagte: „Ich wusste nicht, dass das so verboten ist. Ich bereu das. Das war ein Fehler, den ich nie mehr machen werde.“ Es folgte die Nachfrage des Richters: „Bereuen sie jetzt nur, weil sie dafür bestraft werden? Oder bereuen sie das wirklich?“ Was der Angeklagte so beantwortete: „Terroristen gehören richtig bestraft. Ich bin doch kein Nazi und keine Rechtsradikaler. Ich wollte niemanden zum Hass aufstacheln.“ Worauf Richter Käsbohrer dem Angeklagten eine weiteren Antwort auf den Gasanlagen-Eintrag des Angeklagten vorhielt, in dem es um Menschen anderer Hautfarbe geht, die dort „Drecks-Pigmentierte“ genannt werden und mit „Schweinebrühe“ abzufüllen seien. Der Richter: „Das ist doch schon richtig hässlich. Diese Einträge sind doch der Beweis, dass sie zum Hass aufgestachelt haben.“
Und dann bittet er um „Gnade vor Recht“
Im Bewusstsein, dass er nicht um die Bestrafung herumkommen würde, bat der Angeklagte um „Gnade vor Recht“. Als Asylbewerber wolle er doch irgendwann einmal die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, um wieder einmal in seine Heimat reisen zu können. Als Vorbestrafter rechne er sich da wenig Chancen aus. Er wolle eine Strafe akzeptieren, aber die müsse unter 90 Tagessätzen liegen, damit er nicht als vorbestraft gelte. Worauf er von Staatsanwältin Eichelsdörfer juristische Beratung bekam: Als vorbestraft gelte man auch bei einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen. Eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen werde lediglich nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Dadurch gewann der Angeklagte eine zusätzliche Erkenntnis: Er ist bereits vorbestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die das Amtsgericht in Lörrach im Sommer 2016 gegen ihn verhängt hatte: Damals war er bei einer Pegida-Demonstration kontrolliert worden und hatte den Polizisten auf deren Frage, was er als Ausländer an diesem Ort suche, geantwortet: „Alles in die Luft sprengen.“
Nur so dahin gesagt?
Ob er Pegida sprengen wollte, für Pegida etwas gesprengt hätte, ob das Ernst oder nur dahingesagt war, blieb das Geheimnis des Angeklagten. Ein anderes Geheimnis bekam er dafür offenbart: Die Lörracher Geldstrafe plus die Bayreuther Geldstrafe sind zwei Einträge im Vorstrafenregister. Die Folge: Zehn Jahre Tilgungsfrist. Übrigens blieb es im Urteil bei den 120 Tagessätzen. Nur die Höhe des einzelnen Tagessatzes reduzierte Richter Käsbohrer auf 25 Euro. Der Angeklagte will trotzdem in Revision gehen.