Unionsspitze spricht von Vertrauensbruch
Die Unions-Spitze hatte sich gegen eine Abstimmung vor der Bundestagswahl gesperrt - und wirft der SPD wegen ihres Vorstoßes Vertrauensbruch vor. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer nannte das Vorgehen der Sozialdemokraten unwürdig und beschuldigte sie, das Thema als Wahlkampfmunition zu missbrauchen. Merkel selbst hatte das Vorgehen der SPD in der Unionsfraktion am Dienstag laut Teilnehmerkreisen als überfallartig kritisiert.
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn beklagte ein Eiltempo bei dem Thema. Im ARD-Morgenmagazin kritisierte er, die Sozialdemokraten hielten sich nicht an die ursprüngliche Absprache der Koalition, zu dem Thema keine Beschlüsse zu fassen. Spahn bemängelte jedoch nur das Verfahren. In der Sache ist er dafür und kündigte an, für die Öffnung der Ehe zu stimmen.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder will nein sagen
Andere Unions-Politiker lehnen das Vorhaben dagegen vehement ab und haben bereits ein Nein bei der Abstimmung im Parlament in Aussicht gestellt - unter anderen Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU).
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kündigte an, bei der anstehenden Entscheidung im Bundestag eine namentliche Abstimmung zu beantragen, um offenzulegen, welche Abgeordeneten hinter der Ehe für alle stehen.
Ab dem 7. Juli könnte geheiratet werden
Mehrere Abgeordnete aus dem Rechtsausschuss sagten, die Abstimmung werde voraussichtlich am Freitag zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden - als einer der letzten Tagesordnungspunkte vor der parlamentarischen Sommerpause. Die CDU/CSU-Fraktion hat die Entscheidung zur Gewissensfrage erklärt. Damit entfällt der sogenannte Fraktionszwang, der Abgeordnete an eine vorgegebene Linie binden soll.
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), sagte, sie rechne am Freitag mit einer "überwältigenden Mehrheit". Am 7. Juli soll sich der Bundesrat abschließend damit befassen. Künast sagte, die Regelung könne wohl ein paar Wochen später in Kraft treten. "Ab da kann geheiratet werden", sagte sie. "Ich rate schon mal allen Standesämtern in der Bundesrepublik, ihr Personal aufzustocken."
Bisher nur eingetragene Lebenspartnerschaft
In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt. Künast sagte, wer eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sei, könne künftig beim Standesamt beantragen, dass diese in eine Ehe umgewandelt werde.