Biber in Auerbach Darf man geschützte Tiere töten?

Udo Fürst
Die Biberfalle mit der Axt bringt Gertrud Burger zum Nachdenken. „Auch der Biber hat ein Recht auf Leben“, sagt die BN-Ortsvorsitzende. Foto:  

BN-Ortsgruppe kritisiert das Töten von Bibern zwischen Zogenreuth und Degelsdorf – Landratsamt begründet Genehmigung

 
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Auerbach - Für Tierschützer ist es ein Skandal, für Betroffene eine Art Selbstverteidigung, für die Behörden eine normale artenschutzrechtliche Ausnahme: das Töten von Bibern.

Gertrud Burger, Vorsitzende der Bund Naturschutz (BN)-Ortsgruppe Auerbach, schrieb der Redaktion, dass an den Weihern zwischen den Ortsteilen Zogenreuth und Degelsdorf ein Biber gefangen und getötet worden sei. „Ich kenne die ganzen Umstände nicht. Aber aus meiner Sicht muss die Tötung sofort verhindert werden. Das Tier kann zum Beispiel am Roten Main – nur circa 25 Kilometer entfernt – ausgesetzt werden. Dort gibt es auch Biber und das Tier kann vom Roten Main über das Wasser auch nicht zurück nach Auerbach an den Speckbach“, schrieb Burger.

Beschwerde bei der Naturschutzbehörde

Die BN-Ortsvorsitzende beschwerte sich nach eigenen Angaben bei der Oberen Naturschutzbehörde gegen diese Entscheidung und habe gebeten, dies zu prüfen und zunächst unbedingt die Tötung mit der Alternative Aussetzen zu verhindern, bis alles geprüft und geklärt sei. „Ein Tier im Winter auszusetzen halte sie für eine große Qual. Es sei bekannt, dass sich der Biber in der Auerbacher Gegend ausbreite. Deshalb könne man rechtzeitig Vorkehrungen treffe, um die geschützten Tiere nicht töten zu müssen. „Ob hier gründlich, rechtzeitig und verantwortlich mitgedacht wurde, weiß ich nicht.“

Auf Bitte der Redaktion um eine Stellungnahme schrieb das Landratsamt Amberg-Sulzbach unter anderem: „Im Bereich der Ortsteile Zogenreuth und Degelsdorf wurde an einer Teichanlage der Zugriff (Abfang und Abschuss) von Bibern mit Genehmigungsbescheid vom Landratsamt nach den Vorgaben der Richtlinien zum Bibermanagement zugelassen; für den Vollzug dieser artenschutzrechtlichen Ausnahme ist beim Biber die Kreisverwaltungsbehörde (KVB) als Untere Naturschutzbehörde zuständig.“ Diese Einzelfallgenehmigung sei unter den Voraussetzungen des Paragrafen 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt worden. Bei der aufgestellten Falle habe es sich um eine von der Unteren Naturschutzbehörde angeschaffte und zulässige Falle gehandelt. Für das Betreiben einer solchen Falle gebe es diverse Vorgaben.

Zur Frage, warum keine alternativen Möglichkeiten wie im „Wildtiermanagement Biber“ des Freistaats vorgesehen (Umsiedlung) in Betracht gezogen worden seien, teilte Landratsamt-Pressesprecherin Christine Hollederer mit, dass eine in den Richtlinien aufgeführte Alternative zum Zugriff eine „anschließende Abgabemöglichkeit von gefangenen Bibern zur Durchführung von Ansiedlungsprojekten, Aussetzungsmaßnahmen beziehungsweise zur Abgabe an Zoos“ sei. Sofern es eine solche Möglichkeit gebe, würden die Bibermanager generell darüber informieren. Bestehe keine Export- oder sonstige Abgabemöglichkeit von gefangenen Bibern oder sei eine artgerechte Unterbringung bis zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet, „so ist der Biber nach dem Fang zu töten“.

Die alternative Möglichkeit werde aber nicht mehr umgesetzt, „da die Biber allgemein in Bayern, Deutschland und der EU einen so guten Erhaltungszustand haben, dass Ansiedlungsprojekte und Aussetzungsmaßnahmen („Umsiedlung“) seit gut zehn bis 15 Jahren nicht mehr durchgeführt und umgesetzt werden.“ Die letzten „Umsiedlungen“ beziehungsweise Verbringungsmaßnahmen einzelner Biber aus der Oberpfalz hätten nach Ungarn und Schottland stattgefunden. Auch bedürfe ein solcher Export weitergehende Genehmigungen und eine dafür aufnehmende Behörde. „Dies stellt also in der alltäglichen Arbeit im Bibermanagement keine wirklich umsetzbare Maßnahme mehr dar und wurde in der Vergangenheit auch vorher nur sporadisch umgesetzt“, schreibt die Behörde.

Ist Auerbach nun ein Einzelfall oder gibt es im Landkreis ähnliche Fälle und wie wurde dort verfahren? „Im Landkreis Amberg-Sulzbach gibt es weitere solcher Fälle und Sachverhalte, in dem ein Zugriff auf die dortige Biberpopulation zulässig erfolgen darf.“ Man könne inzwischen davon ausgehen, dass sich der Biber im Landkreis flächendeckend ausgebreitet und sich in fast jedem Fluss und Kleinstgewässer sowie sehr vielen Teichanlagen niedergelassen habe. Aufgrund des großen Populationsdrucks lasse sich der Biber nun auch in für ihn nicht geeigneten Bereichen nieder. Als Beispiele nennt das Landratsamt Kläranlagen, Kanalisation, Triebwerksanlagen oder Bahndurchlässe. „Diese durchgängige Verbreitung des Bibers in quasi jeder Landkreisgemeinde bringt dadurch auch viele Konflikte mit den Landnutzern und Teichwirten mit sich; ebenso auch beträchtliche Schäden.“

Dank der ehrenamtlichen Biberberater, die im Landkreis für die Untere Naturschutzbehörde aktiv seien, würde viel Aufklärungsarbeit betrieben und - wo möglich - Präventivmaßnahmen durchgeführt. „Dadurch können oft im Vornherein Konflikte abgeschwächt und vermieden und somit Schäden abgewendet werden“, so Hollederer.

Dass die Beseitigung des Bibers rein rechtlich gesehen wohl in Ordnung war, kann Gertrud Burger nicht trösten. „Wenn ich das Foto von der Falle und diese Axt dazu sehe, regt das schon sehr zum Nachdenken an. Tiere sind Lebewesen wie wir auch und ohne Tiere auf dieser Welt gäbe es uns auch nicht“, betont die Naturschützerin.

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