Unter den Folgen der Corona-Infektion, die er sich im März 2020 zugezogen hat, leidet der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Kulmbach noch heute. Nach erfolglosem Ringen mit dem Landesamt für Finanzen, das die Infektion als Dienstunfall anerkennen sollte, beschritt der Mann den Rechtsweg. Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Mann nun Erfolg. Nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag gelangte die fünfte Kammer zu der Ansicht, bei der Corona-Infektion handele sich um einen Dienstfall.