Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Sie will aber voraussichtlich keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Die Verteidigung hatte auf eine deutlich niedrigere Strafe als die Anklage plädiert, ohne aber ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Anwälte des Mannes sahen keinen Landesverrat, sondern den geringer eingestuften Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit als gegeben. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, wollten die Anwälte noch mit ihrem Mandanten besprechen.
"ziemlich hart"
Verteidiger Walter Lechner bezeichnete das Urteil als „ziemlich hart“ und verglich es mit denen, die während des Kalten Krieges gegen Spitzel gefallen seien, die Informationen beispielsweise zu Atomwaffen weitergegeben hätten. „Da kamen auch keine anderen Urteile zustande.“
Lechner forderte politische Konsequenzen aus dem Prozess. Es könne nicht sein, dass die CIA ungestraft BND-Mitarbeiter zu Spitzeln mache. Außerdem müssten die Sicherheitsvorkehrungen beim BND deutlich verschärft werden. „Wenn der BND nur ein Fünftel so streng kontrolliert hätte, wie wir hier vom Gericht kontrolliert wurden, dann hätte es den Prozess nicht gegeben“, sagte Lechners Kollege Klaus Schroth.
Keine Kugelschreiber im Gerichtssaal
Journalisten durften beispielsweise keine Kugelschreiber mit in den Gerichtssaal nehmen - nur Bleistifte waren erlaubt. Der Angeklagte dagegen war nach eigenen Angaben in seinen mehr als sechs Jahren beim BND nicht einmal beim Verlassen seines Arbeitsplatzes kontrolliert worden - und musste demnach keine Angst haben, entdeckt zu werden.
Derartige Kontrollen seien arbeitsrechtlich allerdings hochproblematisch, entgegnete Bundesanwalt Wolfgang Siegmund. „Wir leben im Zeitalter des USB-Sticks und der Mini-SD-Karte.“
red
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