Aus den Ländern wurden bereits Bedenken wegen der kurzen Frist bis zum 1. April laut. Nordrhein-Westfalen will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Gesetz erst später in Kraft tritt. "Die verbleibende Zeit von nur fünf Wochen reicht nicht annähernd aus, damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können", sagte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Freitag. Allein in NRW müsste in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen seien. Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) bemängelte, die Verabschiedung des Gesetzes, "ohne dass den Ländern für die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben wird".