Karlsruhe/Berlin - Der Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wie es in Karlsruhe mitteilte. Hahn zeigte sich überrascht, betonte aber, die Entscheidung in der Hauptsache sei noch nicht gefallen.