Da Botox, anders als Hyaluron, ein verschreibungspflichtiges Medikament ist, dürfen Heilpraktiker es zwar spritzen. Verschreiben muss es jedoch ein Arzt. Was die Sache recht kompliziert macht und daher in der Praxis eher selten stattfindet.
Die Faltenunterspritzung mit Botox, Hyaluron oder vergleichbaren Substanzen durch Kosmetikerinnen sind verboten. Sie gelten gar als strafbare Körperverletzung.
Welche Risiken gibt es?
Bei lokalen Botox-Behandlungen treten Nebenwirkungen laut Experten recht selten auf. An den Einstichstellen kann es Rötungen, Schwellungen und blaue Flecken geben. Allerdings kann jeder Eingriff mit Risiken verbunden sein. Klar ist: Das Unterspritzen erfordert medizinische Fachkenntnisse.
Wer zu hoch dosiert, kann beim Patienten Schluckstörungen, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen. Wer nicht ganz genau über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskeln Bescheid weiß, läuft Gefahr, die Spritze an falscher Stelle zu setzen.
Schon geringste Fehler können dann zum Beispiel zu Gesichtslähmungen führen. Zudem können Durchblutungsstörungen bis hin zum Absterben von Hautgewebe, ja sogar eine Erblindung die Folge sein.
Zahlt die Krankenkasse?
Die Preise für eine Faltenunterspritzung bewegen sich in Deutschland zwischen 200 und 3000 Euro pro Behandlung – je nach Menge, Region und Wirkstoff. Handelt es sich um einen ästhetischen Eingriff, übernimmt die Krankenkasse nichts.
Sie zahlt nur, wenn eine schlüssige medizinische Begründung vorliegt. So etwa bei schweren Erkrankungen der Haut, Blasenstörungen oder bestimmten neurologischen Erkrankungen. Man muss dafür aber mit der Kasse Rücksprache halten.