Sie bewertete die Tat als versuchten Totschlag. Die Verteidiger kommen zu ganz anderen Schlussfolgerungen: Anwalt Wolfgang Schwemmer beantragte Freispruch aus Notwehr, Anwalt Georg Karl dreieinhalb Jahre für gefährliche Körperverletzung.
Bluttat am Unteren Tor Staatsanwältin beantragt achteinhalb Jahre
Von Manfred Scherer 17.03.2020 - 17:13 Uhr