Der am Mittwoch veröffentlichte Beschluss ist wegweisend, aber nicht unbedingt überraschend. Der Familiensenat des BGH stellt nicht zum ersten Mal die gesellschaftlichen Tatsachen über die deutsche Norm.
2014 gaben die Richter schon einmal zwei schwulen Vätern Recht, denen eine Leihmutter in Kalifornien das Kind ausgetragen hatte. In Deutschland ist das verboten - Karlsruhe bestätigte trotzdem die in den USA begründete Elternschaft. 2015 segnete der BGH den Entschluss zweier nicht verpartnerter Deutscher ab, in Südafrika gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Auch das wäre hierzulande nicht möglich gewesen.
Die Begründungen stellen regelmäßig das Wohl des Kindes über alles. Auch in ihrer neuen Entscheidung unterstreichen die Richter, «dass die Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe». Heißt im Ergebnis: Auch wenn das deutsche Recht nicht vorsieht, dass zwei Frauen heiraten und gemeinsam ein Kind bekommen - wesentliche Rechtsgrundsätze werden dadurch zumindest nicht verletzt.
Die Grünen im Bundestag sehen darin den Auftrag, «dass sich die große Koalition dieser gesellschaftlichen Realität endlich stellt und aufhört, Regenbogenfamilien zu ignorieren». Es sei an der Zeit, die Ehe für alle zu öffnen und homosexuellen Paaren die gemeinsame Adoption zu erlauben, fordert Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.
Aber auch so dürften viele Schwule und Lesben den BGH für seine Entscheidung feiern. Macht es doch jedes Grundsatzurteil ein wenig einfacher, sich den eigenen Traum von einer «richtigen» Familie, wenn schon nicht in Deutschland, so doch anderswo zu erfüllen.
dpa