Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch

Von Manfred Scherer
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Er missbrauchte in fünfjähriges Mädchen. Vor Gericht kam ein 24-jähriger Mann dafür mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Hauptgrund dafür: Mit einem Geständnis ersparte er dem Opfer die Aussage.

 
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Der Angeklagte lebt im Landkreis. Das Sexualverbrechen beging er in einer Wohnung im Stadtgebiet von Bayreuth. Das fünfjährige Opfer ist die Nichte des Angeklagten. Die Tat vom 1. April wurde bekannt, weil das Mädchen davon seiner Mutter erzählte.

Er "hat das schon öfter gemacht"

Als Zeugin sagte die Mutter aus: "Sie kam aus dem Kinderzimmer. Ihre Hose war runtergerutscht." Als die Mutter das Kind darauf aufmerksam machte, sagte das Mädchen ihr Onkel habe ihr die Hose heruntergezogen und berichtete weiter, dass der Onkel sich an ihr vergangen habe. Die Zeugin berichtete weiter, sie habe ihrem Bruder dies vorgehalten und der habe das zunächst abgestritten.

"Ich bin ziemlich sauer geworden", erinnert sich die Mutter. Ihren Bruder warf sie aus der Wohnung. Bei ihrem Kind stellte sie eine Rötung im Schambereich fest, sie ließ das Mädchen im Krankenhaus untersuchen. Später am Abend habe ihr Kind berichtet, der Onkel habe "das schon öfter gemacht".

Schwierige Videovernehmung

Der Angeklagte wurde kurz nach der Tat in einem kleinen Dorf im Landkreis von der Polizei abgeholt. Seine Nichte verschloss sich im Lauf der Ermittlungen. Amtsrichter Alois Meixner, der nicht nur für Jugendschutzsachen zuständig ist, sondern auch als Ermittlungs- und Haftrichter fungiert, erinnert sich: "Die Videovernehmung des Mädchens war schwierig."

Der Onkel, beraten von Verteidiger Gert Lowack, legte damals ein Geständnis ab, das er nun im Prozess wiederholte. Er könne sich nicht erklären, warum er sich an seiner Nichte vergangen habe. Der Mann, der Sonderschüler war, der keine Arbeit hat und der nicht selbstständig lebt, betonte: die Tat vom 1. April sei ein einmaliger Fall. Er habe mit seiner Nichte an jenem Tag gespielt. "Verstecken und Fangen", da sei das eben "passiert".

Staatsanwalt will Opfer in Ruhe lassen

Amtsrichter Meixner nahm den Angeklagten ins Verhör. Dieser verneinte, dass er versucht habe, das Kind zu vergewaltigen. Er habe keinen Orgasmus gehabt. Und als das Mädchen das Zimmer verlassen habe, sei er aufs Klo, um zu pinkeln und nicht, um sich selbst zu befriedigen.

Sowohl Staatsanwalt Florian Losert als auch Nebenklageanwalt Volker Beermann äußerten den Verdacht, dass die Tat vom 1. April der einzige Übergriff des Mannes gewesen sei. Beweisen lasse sich das jedoch nicht, ohne das Opfer erneut ausführlich zu befragen. Losert erklärte: "Das will ich nicht."

Verteidiger: "Ohne sein Geständnis hätte man ihn nicht verurteilen können"

Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung, weil er dem Angeklagten keine besonderen Umstände zurechnen könne. Dieser Antrag machte Verteidiger Lowack hörbar sauer: Es sei sehr wohl ein besonderer Umstand, dass sein Mandant durch sein Geständnis dem Kind eine erneute Zeugenbefragung erspart habe. Zudem habe der 24-Jährige auf eigene Kosten eine Sozialtherapie begonnen, um seine Persönlichkeit aufzuarbeiten.

Lowack: "Ohne sein Geständnis hätte man ihn nicht verurteilen können." Lowack beantragte zehn Monate auf Bewährung. Richter Meixner urteilte: "Es ist ein wertvolles Geständnis, es war aber auch ein massiver Übergriff." Meixner setzte die Strafe auf ein Jahr und drei Monate fest und setzte sie zur Bewährung aus. Dem Verurteilten legte er auf, die Therapie weiter durchzuführen und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Das Urteil wurde rechtskräftig.

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