Die strafrechtliche Aufarbeitung des Untreue- und Steuerhinterziehungsskandals um die Handwerkskammer von Oberfranken könnte sich theoretisch jahrelang hinziehen. Dies zeigte sich am Donnerstag am ersten Verhandlungstag gegen den ehemaligen Buchhalter Klaus R. vor der dritten Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof. Grund: Der 62-jährige ist wegen der gesundheitlichen Folgen eines Suizid-Versuchs nur sehr begrenzt verhandlungsfähig. Wie Vorsitzende Richterin Evelin Schubert bekannt gab, hatte das Gericht den Angeklagten auf seine Verhandlungsfähigkeit untersuchen lassen. Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Klaus R. allenfalls einmal in wöchentlich der Hauptverhandlung stellen könne und auch dies höchstens für 45 bis 60 Minuten.