Auslöser für die Klage ist ein Bauvorbescheid, den die Stadt der Eigentümerin der Rosenau, der Bayreuther Bierbrauerei, ausgestellt hat. Daraus geht unter anderem hervor, dass es die von der Brauerei geforderte Überschreitung der Abstandsflächen am Rad- und Fußweg entlang des Mühlbachs nicht geben wird. Ebenso wenig einen Ausgang der Diskothek auf diesen Radweg. Außerdem müssen sechs Bäume stehen bleiben, die die Brauerei gerne gefällt hätte.