Voraussetzung sei gewesen, dass Guttenberg einen Verlagsvertrag vorweisen konnte. Damit sei gesichert gewesen, dass die Arbeit veröffentlicht wird. Klippel sprach von einem "ganz üblichen Verfahren".Der ehemalige Bundeswehroffizier Markus Kühbacher hatte einem Zeitungsbericht zufolge Strafanzeige gegen Guttenberg wegen Titelmissbrauchs angekündigt. Nach Kühbachers Angaben trat der Politiker im Bundestag bereits ab Mai 2007 als Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg auf, obwohl die Doktorarbeit vom Verlag Duncker und Humblot erst Anfang 2009 gedruckt worden sei.Normalerweise wird die Urkunde über die bestandene Doktorprüfung, deren Aushändigung zum Führen des Titels berechtigt, erst nach der Veröffentlichung und der Abgabe von Pflichtexemplaren der Dissertation ausgestellt. dapd/Foto: pa