Helmut W. ist bald 82 Jahre alt. Er ist geistig fit, aber körperlich gebrechlich. Nach einem Schlaganfall leidet er unter halbseitiger Lähmung, hört nur noch sehr schlecht und kann sich in seiner 30 Quadratmeter kleinen Ein-Zimmer-Wohnung nur mit Festhalten oder Rollator bewegen. Duschen mit Rollator funktioniert nicht, wegen einiger Treppenstufen kann er die Wohnung nicht eigenständig verlassen. Manchmal besucht ihn ein entfernter Verwandter, alle zwei Wochen wird er zu einem Männertreff abgeholt. Er ist zu 80 Prozent schwerbehindert, eingestuft in Pflegegrad eins. „Bleibt er sich selbst überlassen, wird er vereinsamen. Er kann nicht mal das Grab seiner Mutter besuchen“, sagt Uwe Winkler. Er ist als Mitglied im Verband der Berufsbetreuer vom Gericht zum rechtlichen Betreuer für W. bestimmt worden.