Im Prozess um den Tod der neunjährigen Leila aus Rothenburg ob der Tauber hat das Landgericht Gera (Thüringen) den Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin abgewiesen. Daraufhin wurde das Verfahren am Montag wie geplant fortgesetzt. Die von der Verteidigung monierte Äußerung der Frau habe sich auf keinen der Angeklagten bezogen, begründete der Vorsitzende Richter, Gerhard Rassier, die Entscheidung. Sie enthalte zudem keine Wertung oder - wie von der Verteidigung beanstandet - Missachtung von Rechtsvorschriften.