Beamtinnen dürfen nicht in Altersteilzeit

Von Peter Rauscher
Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth (Foto) scheiterten zwei Beamtinnen mit ihrer Klage gegen die DeutscheRentenversicherung. Foto: red Foto: red

Zwei Beamtinnen der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (DRV) dürfen nicht wie von ihnen gewünscht in Altersteilzeit gehen, weil die Personalsituation das nach Auffassung der DRV nicht zulässt. Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth scheiterten die Klägerinnen jetzt mit ihrem Versuch, die Altersteilzeit gerichtlich durchzusetzen.

 
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Die beiden Beamtinnen, Jahrgang 1956, hatten Altersteilzeit im Blockmodell ab dem 60. Lebensjahr sowie die Versetzung in den Ruhestand mit Vollendung des 64. Lebensjahres beantragt. Die DRV hatte abgelehnt, weil personelle Unterdeckung drohe. Dagegen hatten  die beiden Frauen vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Kann der Dienstherr reagieren?

In der mündlichen Verhandlung der fünften Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Boese sah ihr Rechtsanwalt Volker Hampel keine dringenden betrieblichen Erfordernisse, den Beamtinnen die geforderte Altersteilzeit zu verweigern. Der Ausfall ihrer  Arbeitskraft könne sehr wohl kompensiert werden. „Es gibt Maßnahmen, wie der Dienstherr auf Altersteilzeit reagieren kann“, argumentierte Hampel und bezog sich darauf, dass die DRV bei der Personalbedarfsaufstellung 2017 kurzfristig fünf zusätzliche extern ausgebildete Kräfte berücksichtigt habe. Dass eine Behörde in der Größenordnung der Deutschen Rentenversicherung nicht zwei Fälle von Altersteilzeit kompensieren könne, sei nicht nachvollziehbar, sagte Hampel. Laut Geschäftsbericht 2016 der DRV waren zum 31. Dezember – einschließlich sozialmedizinischer Dienst - knapp 2000 Menschen in der Verwaltung beschäftigt, rund die Hälfte davon am Standort Bayreuth.

Eine Ermessensentscheidung

Der Bevollmächtigte der DRV, Rechtsanwalt Stefan Euler, argumentierte dagegen, die Entscheidung über die Gewährung von Altersteilzeit liege im Ermessen des Dienstgebers. „Dieses Ermessen kann nicht gegen null gehen.“ Die DRV habe sich die beiden Entscheidungen nicht leicht gemacht. „Wir wägen das in jedem Einzelfall ab.“ Eine fehlerhafte Ermessensentscheidung sei nicht zu erkennen. Die fünf Einstellungen Externer seien in anderen Bereichen vorgenommen worden. Offenbar ging bei der DRV die Sorge um, es könnten noch mehr Beamte Altersteilzeit beantragen. In einer Planung vom Jahr 2015 war von bis zu 44 Beamten die Rede. „Dann hätte die DRV  ein echtes Problem“, sagte Euler.

Kurzfristig reagieren

DRV-Personalreferentin Christine Knaus erläuterte dem Gericht ausführlich, wie der Personalbedarf jedes Jahr neu errechnet wird. Man müsse auf neue Gesetzeslagen ebenso kurzfristig reagieren wie auf unvorhergesehene Personalveränderungen durch Weggang, Elternzeit oder nicht bestandene Aufstiegskurse. Dies sei der Grund dafür, warum bei der Planung im Jahr 2015 noch nicht erkennbar gewesen sei, dass sich bis zum Jahr 2020 eine Personalunterdeckung abzeichne. Die beiden Beamtinnen seien bis dahin nicht zu ersetzen, argumentierte sie.

"Harter Kurs"

Rechtsanwalt Hampel warf der DRV gegenüber dem Kurier einen „harten Kurs“ vor. Bei der Ablehnung ihrer Altersteilzeitanträge habe die DRV die beiden Beamtinnen nicht einmal nach ihren persönlichen Befindlichkeiten gefragt. In einem anderen Fall sei dagegen sehr wohl ein Antrag auf Altersteilzeit genehmigt worden. Ehe seine Mandantinnen, die die Kosten des Verfahrens tragen müssen, entscheiden, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, werde die Urteilsbegründung abgewartet, sagte Hampel.

Trotz der Personalknappheit, mit der die DRV vor Gericht ihren Kurs rechtfertigte, gibt es nach ihren Angaben keine längeren Bearbeitungszeiten von Rentenanträgen Versicherter. „Die Versicherten müssen nichts befürchten. Trotz aller Einsparvorgaben gehören wir zu den schnellsten und besten Rentenversicherungsträgern in Deutschland“, sagte DRV-Sprecherin Sandra Skrzypale auf Anfrage.

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