Er versetzte einem Freund 18 Messerstiche. Dann wählte er den Notruf und rettete damit nicht nur den Niedergestochenen, sondern auch sich selbst vor einem Schuldspruch wegen versuchten Totschlags. Den Notruf wertete das Bayreuther Schwurgericht als strafbefreienden Rücktritt vom Versuch. Es sprach den Angeklagten für die Bluttat vom 21. Juli 2016 „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig und verhängte vier Jahre Haft.