Das fordert die Freie Wählervereinigung im Kreistag – Grund: Nicht genug Geld für Pflichtaufgaben Verfassungsklage gegen den Freistaat

Frank Schmälzle

BAYREUTH/TROCKAU. Der Landkreis Bayreuth soll vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Freistaat klagen. Grund dafür: Die Landkreise und Gemeinden sind finanziell nicht mehr in der Lage, die ihnen übertragenen Aufgaben zu bewältigen. Einen Antrag mit diesem Inhalt hat der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählervereinigung, Hans Hümmer, gestern im Kreistag eingebracht.

 
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Am Abend erläuterten Hümmer und der Vizepräsident des Bayerischen Landtags, Peter Meyer (Freie Wähler), ihren Vorstoß bei einer Pressekonferenz in Trockau. Hümmer erinnerte daran, dass er bereits bei der Verabschiedung des Kreishaushaltes 2011 darauf hingewiesen habe, „dass der Landkreis so auf die Dauer nicht überlebensfähig ist und dass unseren 33 Gemeinden kein Spielraum mehr für Investitionen bleibt“. Im Sinne der Gemeinden habe der Landkreis für das laufende Jahr 3,7 Millionen Euro neue Schulden in Kauf genommen. Schuld daran ist laut Hümmer eine „Durchreiche- von oben nach unten“ – die Kosten liefen den Landkreisen davon, die Einnahmesteigerungen blieben weit dahinter zurück.

„Der Landkreis Bayreuth hätte es sich leichtmachen und den Finanzbedarf, der auch für unabdingbare Investitionen in Straßen, Schulen und die öffentliche Sicherheit besteht, per Kreisumlage auf die Gemeinden umlegen können.“ Stattdessen habe man sich für eine Kreditaufnahme entschieden und laufe damit einem bayernweiten Trend zuwider: Während die Landkreisverschuldung pro Kopf bayernweit abnimmt, steigt die im Kreis Bayreuth in diesem Jahr um über 30 Prozent auf 353 Euro.

Foto: Harbach

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