Die Südfleisch will durch ihre Klage ein Ankaufsrecht für das Grundstück durchsetzen. Im Jahr 1990 hatten Stadt und Südfleisch einen Vertrag geschlossen, nach dem Südfleisch als Erbbauberechtigte auf dem städtischen Grundstück direkt an den Schlachthof einen Zerlegebetrieb anbaut. Eine der Vertragsklauseln beinhaltete, dass die Südfleisch das Grundstück, auf dem der Zerlegebetrieb errichtet worden war, auf Verlangen kaufen könne.

Diese Vertragsklausel macht Südfleisch nun vor Gericht geltend und begehrt – zunächst im Verfahren der einstweiligen Verfügung – eine vorläufige Sicherung im Grundbuch durch Vormerkung. Dem widersprach die Stadt erfolgreich, denn die 2. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin Christine Künzel erließ die Verfügung zugunsten Südfleisch nicht. Wesentlich dafür war, dass in dem Vertrag von 1990 nämlich auch ein städtisches Recht zum Zugriff auf das Erbbaurecht von Südfleisch festgelegt ist. Dieses so genannte „Heimfallrecht“ wird laut dem Vertrag dann gültig, wenn die Südfleisch ihren Zerlegebetrieb aufgibt. Genau letzteres war der Fall: Südfleisch legte Ende Juli vergangenen Jahres den Zerlegebetrieb still und erklärte gleichzeitig, das Ankaufsrecht ausüben zu wollen.

Gegen die Gerichtsentscheidung will Südfleisch in Berufung gehen, erklärte eine Sprecherin des holländischen VION-Konzerns, zu dem Südfleisch gehört. Man wolle das Grundstück weiter nutzen. Die Südfleisch hatte im anstehenden Verkauf des Schlachthofes ein Kaufgebot abgegeben, hatte jedoch den Kürzeren gezogen. Der Verkauf an den baden-württembergischen Fleischbetrieb Müller soll am Freitag beurkundet werden.



INFO: Welche wirtschaftlichen Interessen hinter dem Prozess stecken und weitere Hintergründe zu dem Thema lesen Sie in der Druckausgabe des Nordbayerischen Kuriers am Freitag, 19. März.