Wie die Justizsprecherin, Landgerichtsvizepräsidentin Christine Künzel, auf Anfrage erklärte, beinhaltet das Urteil auch die Kosten für alle künftigen Folgebehandlungen. Die Patientin aus dem Landkreis Bayreuth musste sich wegen Gebärmutterhalskrebses einer Totaloperation unterziehen. Im Frühjahr 2008 verklagte die Frau ihren Arzt auf die Zahlung von mindestens 100 000 Euro Schmerzensgeld, weil der Mediziner ihren Krebs zu spät erkannt habe. Der Fall hatte nicht nur juristische Folgen für den Mediziner: Sein Foto und sein abgekürzter Name erschienen in der Bildzeitung mitsamt dem Vorwurf, er habe das Leben seiner Patientin verpfuscht.