Insbesondere wenn der letzte Schneefall schon länger zurückliegt und sich der Winter mit blauem Himmel und Sonnenschein von der angenehmen Seite zeigt, werden die winterlichen Gefahren unterschätzt oder nicht wahrgenommen. Doch die Sonneneinstrahlung in Verbindung mit niedrigen Temperaturen birgt aufgrund des Wechsels von Frost- und Tauwetter auf festgetretenem Schnee die Gefahr von Glatteisbildung. Der vorhandene Splitt rollt bei Glatteis durch den Fußgängerverkehr zur Seite oder sinkt ein und überfriert.Die Anlieger sind verpflichtet, diese Flächen wiederkehrend zu kontrollieren und falls erforderlich mit abstumpfenden Mitteln, zum Beispiel Splitt zu streuen. So sieht es die Bayreuther Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vor. Auch Grundstückeigentümer, die keinen baulich abgetrennten Gehsteig vor dem Grundstück haben und direkt an eine öffentliche Straße angrenzen, müssen entlang der Grundstücksgrenze auf der Fahrbahn einen begehbaren, etwa 1,2 Meter breiten Streifen räumen und streuen. Fragen zum Winterdienst beantwortet der Stadtbauhof Bayreuth unter der Telefon-Nummer (09 21) 25-18 30 oder 25-18 31.Symbolbild: pa