Eine 62-jährige Australierin darf ihrem verstorbenen Ehemann laut einer Gerichtsentscheidung Sperma entnehmen lassen. Das Sperma dürfe entnommen und gelagert werden, entschied eine Richterin am Obersten Gericht des Bundesstaats Western Australia, wie aus am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervorgeht. Bevor eine Leihmutter damit künstlich befruchtet werden darf, müsse jedoch eine gesonderte richterliche Anordnung eingeholt werden.