Stuttgart - Die Impfungen gegen das Coronavirus gehen voran. Es wird gehofft, dass in der zweiten Jahreshälfte viele Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, sich impfen zu lassen. Das sorgt aber auch für Unsicherheit, etwa, weil manche Arbeitgeber bereits Konsequenzen androhten, falls sich ihre Beschäftigten nicht impfen lassen würden. Rechtsexperten und -expertinnen des Deutschen Gewerkschaftsbundes erklären, was gilt.
Arbeitsrechtliche Fragen Das gilt für eine Corona-Impfung am Arbeitsplatz
Maik Heitmann 11.04.2021 - 11:00 Uhr