Ankläger fordert lebenslang: Staatsanwalt spricht von "Verhöhnung des Opfers"

Von Manfred Scherer
In seinem Plädoyer beantragte Staatsanwalt Jchen Götz lebenslange Haft gegen Firat T., hier rechts neben seinem Verteidiger Stephan Lucas. T.' Verteidiger sollen am Mittwoch, 18. Juli 2018 plädieren. Foto: Andreas Harbach Foto: Andreas Harbach

BAYREUTH. Endspurt im Mordprozess um den gewaltsamen Tod des Rentners Friedrich Kuhn: Der 13. Prozesstag ist geprägt von einem verzweifelten Kampf der Verteidiger des Angeklagten Firat T. Doch das Schwurgericht macht klar: Die Bombe, die die Verteidiger tags zuvor in Form einer Prozesseinlassung ihres Mandanten zündeten, ist ein Rohrkrepierer. Staatsanwalt Götz, der in seinem Plädoyer lebenslang für Firat T. beantragt, ist da drastisch: Die Prozesseinlassung vom Montag sei in Teilen eine „Verhöhnung des Opfers“.

 
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