Amtsgericht Betrug mit Gartenzubehör

Von Wolfgang Karl
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH/FRÄNKISCHE SCHWEIZ. Ein Mann aus der Fränkischen Schweiz wurde am Amtsgericht Bayreuth zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

 
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Er habe ja noch versucht, die Ware zurückzugeben, aber keine Möglichkeit gehabt, sie auszuliefern, sagt der Angeklagte: Ein älterer Herr, weiße, etwas strubbelige Haare, ein graues Sportsakko. Ihm wird nun Betrug in sieben Fällen vorgeworfen – mit einem Gesamtschaden von knapp 20 000 Euro. Und deswegen sitzt der Mann im Amtsgericht Bayreuth auf der Anklagebank.

Was war passiert?

Was war passiert? Der Angeklagte war als sogenannter Key Account Manager im Auftrag eines englischen Herstellers von Gartenzubehör tätig. Als freiberuflicher Kaufmann tätigte der mann aus der Fränkischen Schweiz im Auftrag von Bau- und Gartenmärkten Bestellungen bei der Firma. Sein Monatshonorar betrug erst 2750 Euro. Doch die Firma bekam einen neuen Manager, der ihn auf 1500 Euro setzte, nach dem Motto: Nehmen oder gehen. Am Ende arbeitete er sogar sieben Monate lang, ohne überhaupt noch Geld zu bekommen. Man hatte ihn, still und heimlich, durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt.

Immer wieder Lieferverzögerungen

Doch selbst, als es noch gut lief für ihn, machte ihm das Geschäftsgebaren seines britischen Partners Probleme: „Wenn etwas im Februar an einen Baumarkt geliefert werden sollte, kam es im Sommer“, sagt der Angeklagte. Äußerst lange Lieferverzögerungen an die Märkte seien keine Seltenheit gewesen.

Keine Annahme im Baumarkt

Die Baumärkte verweigerten daraufhin die Annahme. „Die Ware stand beim Spediteur und kostete Geld“, sagt der Angeklagte. Darum habe er sich angeboten, dass die Ware bei ihm zu Huase zwischengelagert werden könne, damit nicht alles zurückgesendet werden müsse. Das wurde ihm in sechs Fällen als Betrug ausgelegt: Er habe die Ware – Gummistiefel und anderes Zubehör mit Blumenmuster – für sich behalten wollen, steht in der Anklageschrift.

Garagen und Speicher voll

Also hatte er nach einer Weile zwei Garagen und den Speicher voll - und dann blieben die Zahlungen aus, obwohl er weiter seiner Arbeit nachging. Also begann er die Waren auf Ebay zu verkaufen, allerdings mit leidliche Erfolg.

Betrügerischer Plan

Doch der Angeklagte wollte an sein Geld und verfiel auf einen betrügerischen Plan: Er dachte sich einen fiktiven Gartenhandel aus und ließ sich von seinem Arbeitgeber aus England Ware im Wert von 9725 Euro liefern – ohne jemals zu bezahlen. Dabei ging es ihm vor allem darum, eine bessere Verhandlungsbasis im Kampf um das Honorar zu haben, das man ihm, seiner Meinung nach, noch schuldete.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Doch der Schuss ging nach hinten los: Sein Nachfolger im Job erstattete Anzeige, die Sache kam vor Gericht. Hinzu kam, dass die Polizei bei der Hausdurchsuchung noch einen Schreckschussrevolver fand, der unters Waffengesetz fällt. „Den hat mir mein Vater zum 16. Geburtstag geschenkt, um Silvesterböller zu verschießen“, sagt der Angeklagte – irgendwann in den 1970er Jahren sei das gewesen, er habe gar nicht mehr gewusst, dass er noch in seinem Besitz gewesen sei.

Am Ende Bewährung

Richter Eik Launert und die Staatsanwältin einigten sich dann auch darauf, die Verfahren im Waffenbesitz und in den ersten sechs vermeintlichen Betrugsfällen einzustellen. Nur im Fall der Bestellung unter falschem Namen kam es schließlich zum Urteil: Die Staatsanwältin forderte neun Monate auf Bewährung, Verteidiger Hilmar Lampert wollte 90 Tagessätze zu zehn Euro für seinen Mandanten erreichen. Am Ende blieb Launert mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwältin.

Der Angeklagte erhielt sechs Monate auf Bewährung und soll die Prozesskosten tragen. Ein Urteil, das er mit Erleichterung aufnimmt. Wenigstens sei endlich „der Alptraum vorbei“. In der Baumarkt-Branche wolle er aber nicht mehr arbeiten.

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