Betrügerischer Plan
Doch der Angeklagte wollte an sein Geld und verfiel auf einen betrügerischen Plan: Er dachte sich einen fiktiven Gartenhandel aus und ließ sich von seinem Arbeitgeber aus England Ware im Wert von 9725 Euro liefern – ohne jemals zu bezahlen. Dabei ging es ihm vor allem darum, eine bessere Verhandlungsbasis im Kampf um das Honorar zu haben, das man ihm, seiner Meinung nach, noch schuldete.
Verstoß gegen das Waffengesetz
Doch der Schuss ging nach hinten los: Sein Nachfolger im Job erstattete Anzeige, die Sache kam vor Gericht. Hinzu kam, dass die Polizei bei der Hausdurchsuchung noch einen Schreckschussrevolver fand, der unters Waffengesetz fällt. „Den hat mir mein Vater zum 16. Geburtstag geschenkt, um Silvesterböller zu verschießen“, sagt der Angeklagte – irgendwann in den 1970er Jahren sei das gewesen, er habe gar nicht mehr gewusst, dass er noch in seinem Besitz gewesen sei.
Am Ende Bewährung
Richter Eik Launert und die Staatsanwältin einigten sich dann auch darauf, die Verfahren im Waffenbesitz und in den ersten sechs vermeintlichen Betrugsfällen einzustellen. Nur im Fall der Bestellung unter falschem Namen kam es schließlich zum Urteil: Die Staatsanwältin forderte neun Monate auf Bewährung, Verteidiger Hilmar Lampert wollte 90 Tagessätze zu zehn Euro für seinen Mandanten erreichen. Am Ende blieb Launert mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwältin.
Der Angeklagte erhielt sechs Monate auf Bewährung und soll die Prozesskosten tragen. Ein Urteil, das er mit Erleichterung aufnimmt. Wenigstens sei endlich „der Alptraum vorbei“. In der Baumarkt-Branche wolle er aber nicht mehr arbeiten.