Amtsgericht Bayreuth Geldstrafe nach Whiskey-Diebstahl

Von Wolfgang Karl
Foto: Arne Dedert , dpa-Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Bayreuth Von Wolfgang Karl Teuer zu stehen kommt einem 33-jährigen Mann der Diebstahl von zwei Flaschen Whiskey in einem Pegnitzer Supermarkt. Richter Thorsten Meyer verurteilte den Mann aus der Oberpfalz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Der Whiskey hätte lediglich 80 Euro gekostet.

 
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Die Tat liegt etwa ein halbes Jahr zurück. Nachdem der Mann durch die Kasse gegangen war, ohne die Flaschen zu bezahlen,  stellte ihn die Supermarkt-Detektivin und forderte ihn auf, mit in das Büro der Marktleitung zu kommen. Dort wollte sie den Dieb an die Pegnitzer Polizei übergeben.

Er wollte flüchten

Doch der 33-Jährige wollte flüchten. Er versuchte, an der Sicherheitsmitarbeiterin vorbei nach draußen zu gelangen. Doch die Frau hielt ihn an seiner Jacke fest. Daraufhin versuchte sich der Täter zu befreien. Dabei wollte er die Hand der Detektivin wegschlagen. Doch er traf die Detektivin an der Brust. Der Angeklagte beteuerte, dass das aus Versehen geschehen sei. Diese Sicht der Dinge bestätigten auch Zeugen vor Gericht. Der Schlag war heftig, „es hat bis zum Abend gebrannt", sagte die Detektivin.

Dieb wurde überwältigt

Eine weitere Mitarbeiterin und zwei Männer, die gerade in der Nähe waren, griffen ein und überwältigten den Dieb, den sie bis zum Eintreffen der Polizei festhielten. Vor Gericht gab der Täter die Tat unumwunden zu. Bei der Detektivin entschuldigte er sich dafür, sie versehentlich an der Brust getroffen zu haben.

Warum hat er denn die Flaschen geklaut?

Richter Meyer fragte den Angeklagten, warum er denn die Flaschen geklaut habe.  „Wollten Sie die selbst konsumieren?"  Nein, antwortete der Angeklagte. Er wollte den Whiskey einem Arbeitskollegen verkaufen. Der habe aber von den Diebstahlabsichten nichts gewusst. "Ich hätte dem Kollegen gesagt, dass ich die Flachen geschenkt bekommen habe", sagte der Angeklagte.

Hohe Heizkostenrechnung

Doch warum stiehlt ein Familienvater in Lohn und Brot, der noch nie eine Straftat begangen hatte, plötzlich Whiskey - und will ihn verkaufen? „Wir waren zwei Jahre in unserer Wohnung, da wollte der Vermieter plötzlich die gesamten Heizkosten auf einmal - 3500 Euro", sagt er. Keine einfache Situation, als Alleinverdiener mit Ehefrau und zwei Kindern und einem Nettolohn von 1700 Euro im Monat.

Mildernde Umstände

Mildernde Umstände, die der Richter bei der Urteilsbegründung auch berücksichtigte. Zuvor hatte Staatsanwältin Eva-Maria Heßler noch argumentiert, dass ein räuberischer Diebstahl vorliege, da der 33-Jährige Gewalt angewandt habe, "um das Gut zu behalten". Eine reine "Befreiungsabsicht" hätte nur vorgelegen, wenn er die Whiskeyflaschen vorher zurückgegeben hätte - wozu er Gelegenheit gehabt hätte, als ihn die Detektivin ansprach. Heßler forderte eine achtmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Geldstrafe ausreichend

Verteidiger Gert Lowack widersprach: Als der 33-Jährige begonnen habe, um sich zu schlagen, habe er ja gar keine Hände mehr freigehabt, um die Flaschen herauszugeben. Zu diesem Zeitpunkt seien schon die anderen Personen gekommen waren und ihn festhielten. Lowack meinte, dass eine Geldstrafe ausreichend sei. Er schlug 1250 Euro vor..

Er habe sehr wohl Gelegenheit gehabt

Richter Meyer meinte zum Schluss: Der Dieb habe sehr wohl Gelegenheit gehabt, die Ware zurückzugeben. Er habe die Chance aber nicht genutzt, sondern stattdessen versucht, sich zu befreien. Allerdings sei das keine gezielte Gewalttat gegen die Ladendetektivin gewesen, sondern ein Befreiungsversuch und damit keine vorsätzliche Körperverletzung.

Angeklagter nicht vorbestraft

Dazu komme, dass der Mann nicht vorbestraft sei, nur eine geringe Körperverletzung vorliege und die Ware unbeschädigt und von geringem Wert gewesen sei. Damit handle es sich dabei um einen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung, aber keinen Raub. So kam er  auf die 1500 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte trägt die Prozesskosten. Zum Schluss meinte der 33-Jährige, dass er das Geschehene bereue. Alle Parteien akzeptierten das Urteil.

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