Gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Amok-Pistole von München wird jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Das Amtsgericht Marburg habe den Haftbefehl auf fahrlässige Tötung in neun Fällen sowie auf fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen ausgeweitet, sagte der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität am Freitag in Frankfurt. Der Haftbefehl war zunächst nur wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz erlassen worden.