Tätern droht ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro
Benz rät, bei wilden Müllkippen das Landratsamt zu informieren. "Wir versuchen, den Verursacher zu ermitteln", sagt er. Gelingt dies, muss dieser nicht nur für die Beseitigung des Mülls zahlen. Es drohe auch eine Strafanzeige und eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, müsse das Landratsamt oder die Gemeinde den Müll beseitigen und entsorgen lassen.
Hans Dressendörfer berichtet, die Polizei habe ihm gesagt, dass eine Anzeige auf ihn zukommen könne, wenn er die wilde Müllkippe beim Landratsamt melde. Das bestätigt das Landratsamt nicht. Aber Michael Benz sagt, dass der "Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Abfälle herangezogen werden" könne.
Behälter mit irgendeinem teerhaltigen Material
Hans Dressendörfer befürchtete Ungemach und hat keine Meldung bei der Behörde gemacht. "Ich hab's gleich weg, da habe ich meine Ruhe." Einen halben Tag sei er mit der Müllkippe beschäftigt gewesen. Zuletzt hat er einen Behälter "mit irgendeinem teerhaltigen Material" zur Problemmüllentsorgung gegeben, den er ím Müllhaufen fand. Viel Hoffnung, dass der Täter noch gefasst wird, hat er nicht.