Auf den Tag genau vor 650 Jahren, nämlich auf den 24. März 1374, ist die Urkunde des damaligen Landesherren, Burggraf Friedrich V. von Nürnberg, datiert, in der Kirchenlamitz das Stadtrecht „ewiglich“ zugesprochen wurde. Über die Jahrhunderte weichte dies zwar faktisch auf. Dennoch betrachten sich die Kirchenlamitzer seither als „Städter“ und wahren diesen Status selbstbewusst. Professor Günter Dippold zitierte hierzu den Theologen Johann Michael Füssel, der 1788 über die Kirchenlamitzer festhielt, „daß sie sich auf ihr Burgerrecht sehr viel zu gut thun“.