Das Problem scheint Gastwirte in ganz Deutschland zu betreffen. Günter Limmer weiß von Fällen in Nordrhein-Westfalen. Mehrere Restaurants verlangen dort wohl bereits eine Anzahlung, die bei der Reservierung im Voraus fällig wird und nach dem Besuch mit den Verzehrkosten verrechnet wird. Wenn der Gast fern bleibt, behält der Wirt diese Anzahlung. "Bei uns gibt es das noch nicht", sagt der Hagleiten-Chef. "Aber wenn das Verhalten Schule macht, dann müssen wir uns etwas überlegen."
Wer nicht kommt, muss trotzdem zahlen
Eine Wirtschaft im Landkreis Kulmbach ist bereits dazu übergegangen, im Vorfeld von Weihnachtsfeiern und größeren Reservierungen die genaue Personenzahl und die Menüfolge festzulegen. Wer bestellt und nicht kommt, muss dann trotzdem den vollen Preis zahlen.
Ein weiteres Problem, das sich negativ auf die Umsätze auswirkt: Es wird beispielsweise für zehn Personen reserviert, tatsächlich erscheinen aber nur sechs oder sieben. In dem Fall hätte der Tisch geteilt werden können, damit mehr Gäste Platz finden.
Mehrere Gaststätten im Raum Kulmbach vergewissern sich gerade bei großen Gesellschaften ein oder zwei Tage vorher und fragen telefonisch nach, ob die Feier wie geplant stattfinden kann. Das sei vor allem in der Weihnachtszeit sinnvoll, sagt Günter Limmer. Schon jetzt liegen dem Hagleiten-Wirt Reservierungen für Dezember vor. Gut möglich, dass die Gäste bis dahin ihre Pläne noch ändern oder die Details der Buchung vergessen.
Die Fixkosten bleiben
Wenn weniger Plätze besetzt sind als geplant, bleiben für den Gastronomen die Fixkosten trotzdem dieselben. Der Wirt hat sich auf die größere Gästezahl vorbereitet und entsprechend Personal eingeteilt, das bezahlt werden muss.
Stephan Ertl, der Kreisvorsitzende des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, kennt Restaurantbesitzer, die bei jeder Reservierung die Daten erfassen. Sie schreiben Name, Adresse und Telefonnummer des Gastes auf. Bei Nichterscheinen könne der Wirt eine Rechnung stellen. Allerdings sei es bei einem À-la-carte-Essen schwierig, die ausgefallene Umsatzgröße genau festzulegen, erklärt Ertl. Bei einer Menüfolge mit festen Pro-Kopf-Preisen sieht es hingegen anders aus.
Kreditkartendaten als Absicherung
In der gehobeneren Gastronomie und der Sterneküche sind Reservierungen üblich, sagt der Kreisverbandsvorsitzende. Gäste geben oft zur Absicherung ihre Kreditkartendaten an und leisten ähnlich wie im Hotelgewerbe auch Vorauszahlungen. Damit erhalte der Platz im Restaurant von Anfang an eine Wertigkeit. "Wenn die Reservierung nichts kostet, dann ist es den Leuten egal. Viele denken sich gar nichts dabei und lassen sie platzen", sagt Stephan Ertl.
Sollte das Phänomen weiter zunehmen, dann bleibe den Wirten wohl nichts anderes übrig, als zu handeln. Zumindest im Sommerhalbjahr deutet sich eine Entspannung an. Das Sitzplatzangebot beschränkt sich dann nicht mehr nur auf die Gaststube. Viele Wirtschaften öffnen ihren Biergarten und ihren Außenbereich. Und dort sind meist keine Reservierungen möglich.
Appell an die Gäste
Die große Mehrzahl der Gäste verhält sich vorbildlich, sagen die Wirte im Kulmbacher Land. Trotzdem komme es nicht selten vor, dass Tische reserviert werden und niemand zum vereinbarten Termin kommt. Deshalb bitten die Gastronomen, rechtzeitig abzusagen, damit der Tisch an andere Gäste vergeben werden kann. Wenn der Appell nichts bringt, dann könnten Wirtshäuser Anzahlungen, Reservierungspauschalen und Stornogebühren verlangen, wie es mancherorts schon üblich ist.