Standort Alladorf: Nach Niederlage vor Verwaltungsgericht nun Antrag auf Zulassung der Berufung Windkraft: Anlieger kämpfen weiter

Von Peter Engelbrecht
Die Anwohner des geplanten Windparks Alladorf wollen weiter gegen das Vorhaben klagen. Foto: red

Zwei Anwohner des geplanten Windparks Alladorf (Gemeinde Thurnau) wollen sich mit ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth nicht zufriedengeben. Ihr Rechtsanwalt Stefan Kollerer hat nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Unterdessen laufen die Vorbereitungen für den Bau der fünf Windräder.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Der Kulmbacher Rechtsanwalt spach von Verfahrensfehlern. Beweisanträge, die er in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2014 vor dem Verwaltungsgericht gestellt hatte, seien abgelehnt worden. Die Anträge bezogen sich auf die angebliche Lärmbelastung der Rotoren und eine nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorkommen des geschützten Schwarzstorchs in diesem Gebiet. Auch die umstrittene 10-H-Regelung spielt bei dem Antrag eine Rolle. Kollerer behauptet, die Antragsunerlagen hätten der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Kulmbach, zum Stichtag nicht komplett vorgelegen. Deshalb müsse beim Windpark Alladorf die 10-H-Regelung angewandt werden.

Das Verwaltungsgericht hatte das in seinem Urteil anders gesehen. Die Zweite Kammer hatte die Klagen zweier Anwohner und eines Grundstücksbesitzers gegen die Windparks Alladorf und Kleetzhöfe mit jeweils fünf Rotoren abgewiesen. Die Kläger würden durch die Genehmigung nicht in ihren Rechten verletzt, hieß es unter anderem. Weder die Lärmeinwirkungen noch der Schattenwurf der Rotoren seien unzumutbar. Die 10-H-Regelung sei nicht anwendbar, da sie erst seit dem 21. November 2014 gelte, befand das Gericht. Auch der im Umfeld gesichtete Schwarzstorch reiche nicht, um die erteilten Bescheide wieder aufzuheben. Das Ergebnis der umweltrechtlichen Prüfung des Landratsamtes Kulmbach sei nicht zu beanstanden, urteilte das Verwaltungsgericht.

„Wir sehen das absolut gelassen“, reagierte Norbert Lawatsch auf den Berufungsantrag. Er ist Geschäftsführer einer Tochterfirma des Projektentwicklers NewEn. Für den Windpark Kleetzhöfe sei kein Berufungsantrag eingegangen, erläuterte Lawatsch. Die VR Windpark Thurnau plant am 26. März um 19 Uhr einen Bürger-Informationsabend in Tannfeld über die geplanten beiden Windparks. Lawatsch ging davon aus, dass der Spatenstich am 24. April 2015 erfolgen wird. Die zehn Windräder mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 50 Millionen Euro sollen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Der Berufungsantrag für den Windpark Alladorf betreffe nicht den sofortigen Vollzug, erläuterte Lawatsch. Über einen zusätzlichen Eilantrag, der die Einstellung der Bauarbeiten am Windpark Alladorf erzwingen könne, sei noch nicht entschieden, erklärte Rechtsanwalt Kollerer.Darüber werde in den nächsten zwei, drei Wochen befunden.

Wie groß die Chance ist, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung angenommen wird, ist derzeit unklar. Erfahrungsgemäß habe nur eine geringe Zahl der Anträge Erfolg, sagte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München, auf Anfrage unserer Zeitung. Zu dem konkreten Fall gab es keine Stellungnahme.