Der Kulmbacher Rechtsanwalt spach von Verfahrensfehlern. Beweisanträge, die er in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2014 vor dem Verwaltungsgericht gestellt hatte, seien abgelehnt worden. Die Anträge bezogen sich auf die angebliche Lärmbelastung der Rotoren und eine nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorkommen des geschützten Schwarzstorchs in diesem Gebiet. Auch die umstrittene 10-H-Regelung spielt bei dem Antrag eine Rolle. Kollerer behauptet, die Antragsunerlagen hätten der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Kulmbach, zum Stichtag nicht komplett vorgelegen. Deshalb müsse beim Windpark Alladorf die 10-H-Regelung angewandt werden.