Wieland-Erben: Klage abgewiesen

Das Corpus Delicti: das Festspielhaus. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Es bleibt beim langfristigen Mietvertrag fürs Festspielhaus, wenn auch mit der Auflage einer Nachbesserung: Die Klage der Wieland-Erben gegen Richard-Wagner-Stiftung und Festspiele-GmbH wurde am Donnerstag in erster Runde abgewiesen. Lediglich in einem Formfehler gab das Gericht den Klägern Recht: Wegen einer fehlenden Unterschrift sei der Vertrag "schwebend ungültig". Nur bedingt zufrieden äußerte sich denn auch Kläger-Anwalt Gregor Gysi: "Ein Teilerfolg, nicht der Erfolg, den wir wollten."

 
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In derMitteilung des Gerichts liest sich die Entscheidung so: Der Klage der Wieland-Kinder und der Wieland-Schwester Verena Lafferentz sei "teilweise stattgegeben" worden, in dem Punkt, dass der Mietvertrag "schwebend ungültig" sei. Das Gericht stellte einen Formfehler fest. Kurz gesagt, fehlt eine Unterschrift auf einem Zusatzdokument zum Mietvertrag, das die Sanierung des Festspielhauses regelt. Es ist die Unterschrift von Bayreuths Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe.

"Es wurde lediglich ein Formfehler beanstandet, der leicht zu beseitigen ist", teilte sie auf Anfrage mit. Binnen kurzer Frist könne dieser Mangel "geheilt" werden - was man so interpretieren darf, dass sie als Geschäftsführerin der Richard-Wagner-Stiftung die Unterschrift auf dem Zusatzdokument so bald wie möglich leisten wird.

Wagner-Familie: Kein Einfluss auf die Festspielleiter-Kür

Die Richard-Wagner-Stiftung als Eigentümerin des Festspielhauses und die Festspiele-GmbH als Mieterin hatten im März 2014 einen langfristigen Mietvertrag bis 2040 geschlossen. Weil durch diese lange Frist die Stiftung jeden unmittelbaren Einfluss auf die Bestimmung der Festspielleitung verlöre, klagten die Erben und die Schwester von Wieland Wagner gegen Stiftung und Festspiel-Gesellschaft. Durch den Vertrag werde der ursprüngliche Wille der Stifter - also der Familie Wagner - missachtet. Er schon deshalb unwirksam, da beim Abschluss Stiftung und GmbH unerlaubt zum Nachteil der Kläger gehandelt hätten. Zudem seien Formvorschriften nicht eingehalten worden. Lediglich in diesem Punkt haben nun Daphne Wagner und ihre Mitstreiter Recht bekommen.

Ansonsten aber entschied das Gericht gegen die Erben: Der Mietvertrag selbst verstoße nicht gegen gesetzliche Vorschriften. Der Abschluss des Vertrags durch die unterzeichnenden Vertreter der Beklagten sei nicht zu beanstanden, obwohl diese teilweise auch für den jeweils anderen Vertragspartner tätig seien. Was nicht nur bei Klägeranwalt Gregor Gysi den Argwohn eines In-sich-Geschäfts auslöste. Die Gefahr einer Interessenkollision sei für die Kammer jedoch nicht erkennbar, hieß es von Seiten des Gerichts. Ein unlauteres Verhalten hinter dem Rücken der Familie sei nicht festzustellen.

Gysi: "Ein Teilerfolg"

Gregor Gysi sieht dennoch einen "Teilerfolg". Die Unwirksamkeit des Vertrages sei nicht einfach dadurch zu heilen, dass eine Unterschrift nachgeleistet würde, mehr als zwei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages. Gysi sprach von einem "Angebot", das verstrichen sei. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht sei möglich, hänge aber von seinen Mandanten ab. Im einzelnen sind das Daphne Wagner, Nike Wagner und Wolf Siegfried Wagner sowie Wielands Schwester Verena Lafferentz. Daphne Wagner, die die Familie im Rat der Stiftung vertritt, ließ mitteilen, dass sie sich erst äußern wolle, wenn sie die Begründung des Gerichts erhalten habe.

"Sachverhalt ist geklärt"

Genugtuung äußerten Vertreter sowohl der Stiftung als auch der GmbH. "Die Stadt Bayreuth sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und begrüßt, dass nunmehr eine juristische Klärung des Sachverhalts erfolgt ist", sagte Brigitte Merk-Erbe. "Das befasste Gericht hat keine substantiellen Bedenken gegen die Wirksamkeit des Mietvertrages."

Dem schloss sich Holger von Berg an, geschäftsführender Direktor der Festspiele. Der Mietvertrag habe bestand und "benachteiligt nach Auffassung des Gerichts keinen der Beteiligten". Er sei sich sicher, dass es auf Seiten der Richard-Wagner-Stiftung "schnellstmöglich zu einer Korrektur des formalen Problems" kommen werde. "Das ist heilbar!" sagte von Berg. Mit diesem Ergebnis könne man auch die Sanierung des Festspielhauses vorantreiben. Das Zeitziel aber gab er vage an: Die Arbeiten sollten "möglichst deutlich" vor dem 150-jährigen Jubiläum im Jahre 2026 abgeschlossen sei.

Ministerialdirigent Toni Schmid, Vertreter des Freistaats in den diversen Gremien, bezeichnete das Urteil als "sehr leicht nachvollziehbar, auch für Laien wie mich". Er sprach allerdings von zwei Formalien, in denen nachgebessert werden müsse: neben der Unterschrift sei dies die Heftung der Papiere.

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