"Sachverhalt ist geklärt"
Genugtuung äußerten Vertreter sowohl der Stiftung als auch der GmbH. "Die Stadt Bayreuth sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und begrüßt, dass nunmehr eine juristische Klärung des Sachverhalts erfolgt ist", sagte Brigitte Merk-Erbe. "Das befasste Gericht hat keine substantiellen Bedenken gegen die Wirksamkeit des Mietvertrages."
Dem schloss sich Holger von Berg an, geschäftsführender Direktor der Festspiele. Der Mietvertrag habe bestand und "benachteiligt nach Auffassung des Gerichts keinen der Beteiligten". Er sei sich sicher, dass es auf Seiten der Richard-Wagner-Stiftung "schnellstmöglich zu einer Korrektur des formalen Problems" kommen werde. "Das ist heilbar!" sagte von Berg. Mit diesem Ergebnis könne man auch die Sanierung des Festspielhauses vorantreiben. Das Zeitziel aber gab er vage an: Die Arbeiten sollten "möglichst deutlich" vor dem 150-jährigen Jubiläum im Jahre 2026 abgeschlossen sei.
Ministerialdirigent Toni Schmid, Vertreter des Freistaats in den diversen Gremien, bezeichnete das Urteil als "sehr leicht nachvollziehbar, auch für Laien wie mich". Er sprach allerdings von zwei Formalien, in denen nachgebessert werden müsse: neben der Unterschrift sei dies die Heftung der Papiere.