Welcher Weg führt für Gustl Mollath zu Schadenersatz?
Ernst Tschanett: Die Entschädigung für Urteilsfolgen ist im Gesetz für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren fortfällt oder gemildert wird. Über die Verpflichtung des Staates zur Entschädigung entscheidet das Gericht in dem Urteil, das das Verfahren abschließt. Es hängt also alles vom Ergebnis des Wiederaufnahmeverfahrens ab, das derzeit völlig offen ist.