Welche Waffen sind erlaubt, welche nicht?

 Foto: red

Fast täglich zieht die Polizei in Oberfranken illegale Waffen aus dem Verkehr - vom Messer mit überlanger Klinge über die Softair-Pistole bis zum Schwert. Die Regeln, was neben waffenscheinpflichtigen Schusswaffen erlaubt ist, sind kompliziert. Wir geben ein paar Beispiele.  

 
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Es vergeht keine Woche, in der die oberfränkische Polizei keine illegalen Waffen aus dem Verkehr zieht. In den vergangenen Tagen haben Beamte beispielsweise nicht markiertes Tränengas und ein Einhandmesser bei Autofahrern entdeckt - beide Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Wir erklären das Waffenrecht anhand einiger Beispiele.

Softair-Waffen: Bis zu einer Geschossenergie von 0,5 Joule frei verkäuflich. Aber: «Man darf sie nicht mitführen», sagt Ludwig Waldinger vom Bayerischen Landeskriminalamt. Viele Überfälle wurden mit solchen Waffen verübt - denn sie sehen täuschend echt aus.

Elektroschocker: Erlaubt mit Prüfzeichen. Verbotene Geräte sind teils als Taschenlampe, Zigarettenschachtel, Schirm oder iPhone getarnt.

Schlagring: Verboten. Als Accessoire an teuren Damenhandtaschen von Alexander McQueen: erlaubt. Zwei der Täschchen wurden am Münchner Flughafen sichergestellt. Experten gaben sie frei: Keine Waffen. Ebensowenig wie eine Kaffeetasse mit einem Schlagring-ähnlichen Griff.

Messer: Nach deutschem Recht verboten sind Faustmesser, Fallmesser, Butterflymesser - das sind Faltmesser mit schwenkbaren Griffen - und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausschnellt oder die mehr als 8,5 Zentimeter lang ist.

Dolche, Schwerter, Wurfmesser und Säbel: Der Besitz ist ab 18 Jahren erlaubt. In der Öffentlichkeit darf man sie aber nicht mitnehmen, ebenso wie feststehende Messer mit einer Klinge über zwölf Zentimeter Länge. Ein Lippenstift mit Mini-Messerchen drin: Erlaubt.

Dekorationswaffen: Alte Pistolen, die nicht mehr zum Schießen taugen: Erlaubt. Sobald sie wieder funktionstüchtig gemacht werden, hängt es von der einzelnen Waffe ab.

Historische Waffen: Morgensterne und Kampfschlegel gab es seit dem Mittelalter. Der mit Zacken versehene Kopf ist an einem Stab oder an einer Kette befestigt. Zur Zierde im Wohnzimmer: Erlaubt. In der Öffentlichkeit, auf Volksfesten oder bei Ritterspielen: verboten.

Totschläger: Mehr oder weniger die Weiterentwicklung des Morgensterns. Der Federstahl mit Gewicht vorne dran bringt durch eine Art Peitscheneffekt die Wucht, einen Schädel zu zertrümmern. Im Internet erhältlich, aber nach dem deutschen Waffengesetz verboten.

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