Ambulante Kardiologie: Verlängerung entscheidet sich am 8. Juni Weiter Zittern an der Sana-Klink Pegnitz

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Wird seine persönliche Ermächtigung für die ambulante Kardiologie an der Sana-Klinik in Pegnitz verlängert oder nicht? Am 8. Juni weiß Chefarzt Dr. Peter Ganß mehr. Foto: Archiv/red Foto: red

Gudrun Brendel-Fischer ist verärgert. Die Landtagsabgeordnete versteht das Verhalten der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern (KVB) nicht. Es geht um die ambulante Kardiologie durch Chefarzt Dr. Peter Ganß an der Sana-Klinik. Die Ermächtigung für Ganß läuft Ende Juni aus, am 8. Juni entscheidet sich, ob sein Antrag auf Verlängerung angenommen wird oder nicht.

 
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Brendel-Fischer fehlt die Unterstützung der KVB für dieses Ansinnen, wie sie in der Hauptversammlung des CSU-Ortsverbandes sagte. Was sie nicht begreift: „Da heißt es immer, in Bayern sollen gleiche Lebensbedingungen für alle herrschen, auch im ländlichen Raum – und dann so etwas.“ Sie hat sich schriftlich an den KVB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Krombholz gewandt. Der hat auch geantwortet. Zufrieden ist Brendel-Fischer mit dieser Antwort nicht.

Prüfung läuft bereits

Krombholz verweist auf eine „Bedarfsprüfung“, die bereits eingeleitet sei. Deren Ergebnis soll dem Zulassungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 8. Juni, als Basis für eine „sachgerechte Entscheidung“ dienen. Krombholz weiter: „Hierzu wird es auch im Vorfeld Gespräche geben, um die Versorgungssituation mit allen Beteiligten zu bereden.“

Immer nur befristet

Persönliche Ermächtigungen für Ärzte wie im Fall der Sana-Klinik seien nun einmal grundsätzlich befristet auszustellen. Werde die Verlängerung beantragt, „müssen die Zulassungsstellen die Bedarfssituation erneut prüfen und eventuell auch einer neuen Rechtslage anpassen“. Einen Vertrauensschutz über die Befristung hinaus könne ein Mediziner nicht beanspruchen. Denn die niedergelassenen Ärzte hätten zunächst einmal Vorrang, diesen gelte es zu gewährleisten. All das bedeute für den Fall Pegnitz: Es müsse die 2013 neu formulierte Richtlinie für die Bedarfsplanung berücksichtigt werden.

Vier Ebenen

Sie teilt die Arztgruppen in vier Versorgungsebenen ein. Diese orientieren sich vor allem am jeweiligen Spezialisierungsgrad der Ärzte. Damit werden den Arztgruppen unterschiedlich große Planungsbereiche zugeordnet. Maßgeblicher Planungsbereich für Pegnitz ist die „Raumordnungsregion“ Oberfranken-Ost. Und hier sind laut Krombholz für Fachinternisten Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden. Wegen einer Überversorgung: „Der Versorgungsgrad liegt bei 206,1 Prozent.“

Sehr wohl eine Lücke

Und: Bei der Zulassung von Ärzten gehe es „prinzipiell nicht um die Schaffung einer optimalen Versorgungsstruktur, sondern um eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“. Was letztlich bedeute, dass nur Versorgungslücken, die das Heranziehen weiterer Ärzte erfordern, durch Ermächtigungen von Krankenhausärzten geschlossen werden können. Sollte Dr. Ganß seine Ermächtigung verlieren, ist für Gudrun Brendel-Fischer sehr wohl eine solche Versorgungslücke gegeben.

Langer Berg 12, 91257 Pegnitz

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