Zuvor hatten die Pläne ausgelegen, und die sogenannten Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Ämter, die Bahn oder Telekommunikationsunternehmen, hatten die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzubringen. Das Wasserwirtschaftsamt mahnte an, die Kapazität der Kanäle zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.