Wie der Kurier berichtete, hatte Wagner-Pasquier die Stadt auf Zahlung des seiner Meinung nach vereinbarten Honorars von 10.000 Euro verklagt, da es an jenem 26. Juli zu einem wenn auch mündlichen Vertrag über ein Regiekonzept für die Liszt-Oper Don Sanche gekommen sei. Die Stadt hält dagegen, dass es weder zu einem Vertrag noch zu einer einvernehmlichen Honorarhöhe gekommen wäre. Die 10.000 Euro seien lediglich Forderung Wagner-Pasquiers gewesen. Außerdem sei die Vorlage eines Konzepts Voraussetzung des Vertrags gewesen, der Kläger jedoch habe nur konzeptionelle Ideen vorgelegt. Die Absage erhielt der Regisseur von der Stadt im Oktober 2010. Im Juli dieses Jahres kam die Oper unter anderer Regie auf die Bühne.