Von nackten Männern und Strichmännchen

Von Norbert Heimbeck
Ist das Kunst, oder kann das weg? Die Ausstellung, die Prof. Brian Valerius nach Bayreuth geholt hat, geht auch der Frage nach, was Sachbeschädigung an Kunstwerken sei. Foto: Uni Foto: red

Fälscher, denen vor Gericht niemand glaubt, dass ihre Bilder Fälschungen seien, rechtskräftig verurteilte Sachbeschädiger, für die sich Nobelpreisträger einsetzen und Rockbands, deren Logo auf dem T-Shirt in Deutschland ein Strafverfahren gegen Fans auslösen kann. Wenn Kunst und Strafrecht aufeinander treffen, öffnet sich eine bunte Welt.

 
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Die Universität Bayreuth zeigt ab Samstag, 23. Juli, eine Wanderausstellung, in der Straftaten mit Kunst sowie Straftaten an Kunst auch für Nicht-Juristen verständlich präsentiert werden.  Brian Valerius, der hier den Lehrstuhl für Strafrecht und Medizinstrafrecht innehat, hat die Ausstellung nach Bayreuth geholt. Ob sich Kunst und Recht miteinander vereinbaren lassen, wird nicht erst seit dem Schmähgedicht Jan Böhmermanns über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan kontrovers diskutiert.

Valerius sagt: "Wir zeigen im Foyer des Gebäudes „RW I“ der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf elf Schautafeln, die „Straftaten an Kunst“ sowie „Straftaten mit Kunst“ aus rechtlicher Perspektive beleuchten. Die Themen reichen von „Kunst und Kunstfreiheit“ und „Kunst und Fälschung“ über „Kunst und Gewaltverherrlichung“ und „Kunst und Pornographie“ bis hin zu „Kunst und Beleidigung“ und „Kunst und ‚Gotteslästerung’“. Die Ausstellung soll nicht nur angehende Juristen ansprechen, sondern ebenso Kulturwissenschaftler sowie überhaupt alle wissenschaftlich und kulturell Interessierten.

Die Ausstellung wird am Samstag im Hörsaal 25 (RW I) um 17.15 Uhr eröffnet. Geplant sind drei Kurzvorträge von den Urhebern der Ausstellung, anschließend gibt es einen Stehempfang. Prof. Uwe Scheffler zeigt am Beispiel eines „Flitzers“, der seinen Körper als Kunstwerk deklariert hat, dass es unterschiedliche, allesamt nicht eindeutige Definitionen dazu gibt, was eigentlich die vom Grundgesetz besonders geschützte Kunst ist, ausmacht. Am Beispiel des „Sprayers von Zürich“ soll untersucht werden, inwieweit Kunst hinter Rechten anderer wie dem Recht auf Eigentum zurücktreten muss. Schefflers Kollegin Dela-Madeleine Halecker macht sich auf Spurensuche: Kunst könne zwar obszön, aber niemals zugleich pornographisch sein. Schlossen sich Kunst und Pornographie ursprünglich gegenseitig aus, wandelte sich dieses Verständnis im Laufe der Zeit. Mit der Konsequenz: Auch Darstellungen, die sich ausschließlich mit Sexualität befassen, können Kunstcharakter aufweisen. Doch wie müssen „unanständige“ künstlerische Schöpfungen beschaffen sein, um als „anständige“ Kunst bestehen zu können? Johanna Melz schließlich skizziert das Schaffen von vier deutschen Fälschern der Neuzeit. Sie geht dabei auch auf die Frage ein, wann einer (Kunst)Fälschung strafrechtliche Relevanz zukommt.

Die Wanderausstellung wurde 2013 an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ins Leben gerufen. Seitdem wurden die Schautafeln unter anderem schon an den Universitäten in Münster, Osnabrück und Augsburg, an der Uni Salzburg sowie an zahlreichen polnischen Universitäten gezeigt.

Info: Vernissage und Ausstellung sind öffentlich zugänglich. Das Foyer des RW I ist von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr geöffnet, am Sonntag von 9 bis 19 Uhr.

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