Selbst mit den falschen Leuten eingelassen?
Wie es indes mit dem angeklagten Anwalt im Solarbetrugsprozess weitergeht, ist noch nicht abzusehen. Am Mittwoch waren zwei weitere Zeugen verhört worden, die sich um die Finanzierung der Anlagen kümmern sollten. Die beiden Männer sollten laut Landgerichtssprecher Bernhard Heim prüfen, wann das Geld aus Spanien komme. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe bis zuletzt an das Geschäft mit dem Solarpark in Rumänien geglaubt. Er habe sich nur mit den falschen Leuten eingelassen. Die wiederum wollen von nichts gewusst haben. Auf besonders schweren Betrug kann es eine Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geben.
Dass die Kanzlei des Kulmbacher Anwalts in Geldnot war, steht außer Zweifel. In der Anklage heißt es, sie sei Ende 2011 bilanziell und materiell überschuldet gewesen. Im Geschäftsjahr sei ein Minus von über 127.000 Euro entstanden. Stille Reserven und Immobilenvermögen seien nicht vorhanden, der Firmenwert bereits als immaterielles Vermögen in die Bilanz eingeflossen. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung hatten einen Wert von 5636,90 Euro und habe bestanden aus: drei Schreibtischen, einer kleinen Handbibliothek, einem Sofa im Warteraum und drei Computern mit Druckern.